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Das Vergaberechtsreformgesetz 2018 ist in Kraft

Rechtskonform ausschreiben - das ist weiterhin mit lieferanzeiger.at möglich.
Das Bundesvergabegesetz 2018 ist am 21.08.2018 in Kraft getreten. Das bedeutet, dass alle Verfahren, die ab diesem Datum eingeleitet  werden, dem neuen Gesetz unterliegen. Wir haben uns seit geraumer Zeit auf die Gesetzesänderung vorbereitet und unsere Vergabeplattformen enthalten bereits die für Sie relevanten gesetzlichen Neuerungen.

Was bedeutet das Vergaberechtsreformgesetz 2018 für Sie als Anwender/in von lieferanzeiger.at?
Die wesentlichsten Punkte sind:

1. Anonymität der potentiellen Bieter bzw. Bewerber beim Download der Ausschreibungsunterlagen. Die Identität der Unternehmer, die Ausschreibungsunterlagen heruntergeladen haben, darf Personen der Auftraggeberseite, die in das Vergabeverfahren involviert sind, nicht offengelegt werden. Die Information an die Auftraggeberseite, wie oft ein Download der Ausschreibungsunterlagen erfolgt ist, ist weiterhin möglich. Sobald die Angebote bzw. Teilnahmeanträge geöffnet werden, sind die Bieter beziehungsweise Bewerber nicht mehr anonym.

2. Die nationale Bekanntmachung darf erst nach der Publikation im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Wenn das Amtsblatt der EU jedoch nach 48 Stunden die Bekanntmachung nicht publiziert hat, darf sie trotzdem national veröffentlicht werden (sofern die technische Prüfung der EU positiv ist).

3. Die Ausschreibungsunterlagen müssen in der Regel bei Verfahren mit Bekanntmachung gleichzeitig mit der Bekanntmachung zum Download zur Verfügung stehen. In der Bekanntmachung ist die Internet-Adresse anzugeben, unter der die Ausschreibungsunterlagen zum Download bereitstehen.

4. Angebotsöffnung: Beim offenen und nicht offenen Verfahren ist nur mehr bei Papierangeboten eine Angebotsöffnung durch eine Kommission vorgesehen. Beim Verhandlungsverfahren ist keine formalisierte Angebotsöffnung mehr erforderlich.

5. Verpflichtende eVergabe im Oberschwellenbereich: Die Durchführung von Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich hat ab 18.10.2018 zwingend (bis auf wenige Ausnahmen) auf elektronischem Weg zu erfolgen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie unser Helpdesk-Team:
+43 (1) 417 0 422 
office@lieferanzeiger.at

 
Elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren - eTendering
Die Durchführung von Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich muss seit 18.10.2018 auf elektronischem Weg erfolgen. Unsere Vergabeplattformen lieferanzeiger.at und auftrag.at enthalten bereits die erforderlichen Funktionen für die eVergabe - diese sind unter der Bezeichnung eTendering zusammengefasst.
Details >>
 
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